Mitgliedschaft

Mitglied kann werden:

  • Angehörige und ehemalige Angehörige der deutschen Streitkräfte, alle Reservisten und aktive Soldatinnen und Soldaten.
  • Angehörige der Polizei.
  • Sonstige, den Vereinszweck fördernde Personen.

Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand, der über die Aufnahme entscheidet, erlangt.

Ehrenmitglied kann nur werden, wer sich aufgrund besonderer Verdienste um den Verein ausgezeichnet hat. Die Entscheidung trifft der Vereinsausschuss.

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftliche Austrittserklärung oder durch Ausschließung. Ein Mitglied kann jederzeit seinen Austritt schriftlich an den Vorstand erklären.

Eine Ausschließung ist zulässig, wenn das Mitglied schuldhaft und in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss entscheidet der Vereinsausschuss.

Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen und auf die Rückzahlung des bereits bezahlten Vereinsbeitrages.

Jahresbeitrag:
Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit 15 Euro